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   BPatG, 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99   

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https://dejure.org/2000,25387
BPatG, 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99 (https://dejure.org/2000,25387)
BPatG, Entscheidung vom 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99 (https://dejure.org/2000,25387)
BPatG, Entscheidung vom 13. November 2000 - 10 W (pat) 107/99 (https://dejure.org/2000,25387)
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  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes maßgeblichen Umstände so vollständig dargelegt sind, daß der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Widerrufsgrundes ziehen können (BGH GRUR 1972, 592 "Sortiergerät"; 1987, 513 "Streichgarn"; 1988, 364 Epoxidationsverfahren"; 1993, 651 "Tetraploide Kamille").

    Sie hat ihre Behauptung, das angegriffene Patent entbehre aufgrund offenkundiger Vorbenutzungen der erfinderischen Tätigkeit, durch die genaue Schilderung des Gegenstandes der Benutzung belegt und auch im einzelnen angegeben, wo, wann, wie und durch wen die vorbenutzten Gegenstände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht geworden ist (vgl BGH GRUR 1987, 513 "Streichgarn"; 1997, 740 "Tabakdose"; BPatG Mitt 1990, 35).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes maßgeblichen Umstände so vollständig dargelegt sind, daß der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Widerrufsgrundes ziehen können (BGH GRUR 1972, 592 "Sortiergerät"; 1987, 513 "Streichgarn"; 1988, 364 Epoxidationsverfahren"; 1993, 651 "Tetraploide Kamille").
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99
    Sie hat ihre Behauptung, das angegriffene Patent entbehre aufgrund offenkundiger Vorbenutzungen der erfinderischen Tätigkeit, durch die genaue Schilderung des Gegenstandes der Benutzung belegt und auch im einzelnen angegeben, wo, wann, wie und durch wen die vorbenutzten Gegenstände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht geworden ist (vgl BGH GRUR 1987, 513 "Streichgarn"; 1997, 740 "Tabakdose"; BPatG Mitt 1990, 35).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes maßgeblichen Umstände so vollständig dargelegt sind, daß der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Widerrufsgrundes ziehen können (BGH GRUR 1972, 592 "Sortiergerät"; 1987, 513 "Streichgarn"; 1988, 364 Epoxidationsverfahren"; 1993, 651 "Tetraploide Kamille").
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 10 W (pat) 107/99
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes maßgeblichen Umstände so vollständig dargelegt sind, daß der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Widerrufsgrundes ziehen können (BGH GRUR 1972, 592 "Sortiergerät"; 1987, 513 "Streichgarn"; 1988, 364 Epoxidationsverfahren"; 1993, 651 "Tetraploide Kamille").
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